Bundesfinanzhof lehnt Klage ab: Steuersünder können Anwaltskosten nicht absetzen
Selbstanzeiger aufgepasst: Wer nach der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 seine verschwiegenen Kapitalerträge anzeigt, kann etwaige Anwaltskosten nicht als Werbungskosten geltend machen. Auch dann nicht, wenn die angezeigten Kapitalerträge vor 2009 entstanden sind.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT.COM