BGH: Verkäufer darf Kaufpreis-Rückzahlung nach Rücktritt des Käufers nicht von Abtretung noch ungeklärten Anspruchs gegen Kaskoversicherer abhängig machen
Der Verkäufer eines Pkw kann nach einem wirksamen Rücktritt des Käufers die Rückzahlung des Kaufpreises nicht davon abhängig machen, dass ihm der Käufer einen noch ungeklärten Anspruch gegen seine Kaskoversicherung abtritt. Dies hat der Bundesgerichtshof im Verfahren um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs mit Urteil vom 25.03.2015 klargestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht nach §§ 348, 320 BGB scheide aus, da der Käufer in einem solchen Fall derzeit nichts erlangt habe, was er herausgeben könne (Az.: VIII ZR 38/14). Weiterlesen
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