Bayerisches LSG zur Beweislast nach Unfalltod: Versicherung muss möglichen Suizid beweisen
Müssen Hinterbliebene die Unfreiwilligkeit eines Unfalltodes beweisen, wenn die Versicherung den Unfall als Suizid einstuft? Das Bayerische LSG verneint das im Falle eines Verkehrsunfalls und sieht den Versicherer in der Beweispflicht.
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