BAG nimmt keine Rücksicht auf Alter: Azubis haften wie andere Beschäftigte
Kein Pardon für Azubis bei Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen: Lehrlinge können nach einer Entscheidung des BAG nicht mit Sonderregelungen rechnen, weil sie jünger sind, wenn sie durch ihr Verhalten Kollegen geschädigt haben.
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