BAG: Klageverzichtsklausel in Aufhebungsvertrag kann nach § 307 BGB unwirksam sein
Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag ist unwirksam, wenn der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird und ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte. Denn dann benachteiligt der formularmäßige Klageverzicht den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.03.2015 entschieden hat (Az: 6 AZR 82/14). Weiterlesen
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