Ausbildung: Krankenversicherung als Student endet spätestens mit 37
Die KVdS (Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung) endet auch im Fall des nahtlosen Vorliegens von so genannten Hinderungsgründen, spätestens mit dem 37. Lebensjahr. Dies hat das Bundessozialgericht am 15.10.2014 entschieden. Mehr zum Thema 'Student'...Mehr zum Thema 'Versicherungspflicht'...
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