Wettbewerbsrecht: Versicherungen dürfen maklerbetreuten Kunden eigene Kontaktdaten nennen
Versicherungen dürfen Kunden, die über einen Makler betreut werden, ihre Filialdirektion als Kundenservice-Stelle nennen. Dies hat nun das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Kläger waren vier Makler privater Krankenversicherungen. Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...Mehr zum Thema 'Kundenbindung'...Mehr zum Thema 'Finanzwirtschaft'...Mehr zum Thema 'Kundenservice'...Mehr zum Thema 'Vertrieb'...
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