Verdeckte Gewinnausschüttung : Überhöhte Gesellschaftervergütung an den Lebensgefährten der Gesellschafterin
Besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis, sind überhöhte Vergütungen an den Lebensgefährten der Gesellschafterin dieser als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen. Bei Zufluss der Gesamtvergütung in mehreren Jahren liegen Kapitalerträge erst bei Zufluss vor. Eine quotale Zurechnung ist unzulässig. Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Verdeckte Gewinnausschüttung'...
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