Verbraucherschutz: Einwilligung in Telefonwerbung setzt eindeutige Hinweise über Umfang voraus
Holt ein Unternehmen im Internet die Einwilligung von Verbrauchern zur Telefonwerbung ein, so müssen konkrete Angaben zu Art und Umfang der Werbemaßnahmen direkt erkennbar sein, ein Link zu einer zusätzlichen Informationsseite reicht dagegen nicht aus. Mehr zum Thema 'Telefonmarketing'...Mehr zum Thema 'Verbraucherschutz'...
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