Urteil Verbraucherschutz: Versteckte Sammelerlaubnis für Werbeanrufe ist unzulässig
Unternehmen dürfen sich die Erlaubnis zur Telefonwerbung nicht einholen, indem sie konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitstellen, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Hinweis auf ein Urteil des LG Frankfurt.
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