Überlange Verfahrensdauer: Entschädigungszahlung höher als Streitwert des Ausgangsverfahrens
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass allein der geringe Streitwert der ursprünglichen Klage nicht dazu führt, dass die jährliche Regelentschädigung (Entschädigungspauschale) wegen immaterieller Nachteile bei überlanger Verfahrensdauer auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens abgesenkt wird.
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