Sicherheiten | Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek genügt es zur Darlegung des zugrunde liegenden Vergütungsanspruchs nicht, die Schlussrechnung vorzulegen und deren Richtigkeit pauschal zu versichern, weil dies auf eine Darlegungslast des Verfügungsbeklagten für die Unrichtigkeit der Schlussrechnung hinauslaufen würde.
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