Risiken gemischter (Rechts-)Beratungsverträge: Standesrechtswidrig, gewerbesteuerpflichtig und nicht zu versichern?
Öffentliche Auftraggeber verlangen von Kanzleien zunehmend, Mandate in gemischten Teams mit Planern oder Ingenieuren zu bearbeiten. Für den Mandanten liegt der Vorteil auf der Hand: Er hat nur einen Ansprechpartner und muss sich nicht um die Koordination der Berater kümmern. Doch Kanzleien sollten genau prüfen, ob die Konstellation überhaupt zulässig ist, sagen Ute Jasper und Isabel Niedergöker.
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