OLG Oldenburg: Feuerversicherer muss nach Blitzschlag für Tod von 452 Schweinen zahlen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Feuerversicherer zur Zahlung eines Schadenersatzes von mehr als 70.000 Euro wegen des folgenschweren Ausfalls einer Lüftungsanlage eines Schweinemaststalls verurteilt. Da ein Blitzschlag die Überwachung der Lüftung lahmgelegt habe und dieser Defekt zum versicherten Risiko der Feuerversicherung zähle, müsse der Versicherer zahlen (Urteil vom 17.12.2014, Az.: 5 U 161/13, nicht rechtskräftig). Weiterlesen
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