Maklerpools haften für Verstöße ihrer Makler
Arbeitet ein Maklerpool mit unlauter agierenden Maklern zusammen, kann der Pool für die Wettbewerbsverstöße haftbar gemacht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Zur Umsatzsteigerung und um Wettbewerbsvorteile zu erzielen, werden die Ressourcen in einem Maklerpool gebündelt. „Wer die Vorteile arbeitsteiliger Organisationen in Anspruch“ nimmt, begründet das OLG Stuttgart, muss „auch die damit verbundenen Risiken tragen“. Bislang gingen Maklerpools davon aus, weiterlesen
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