Lebensversicherung: Nach Tod des Versicherten Auszahlung um komplette Jahresprämie gekürzt
Enden Versicherungsverträge vorzeitig, müssen Versicherte i.d.R. auch nur die anteiligen Prämien zahlen. Das gilt aber nicht, wenn der Inhaber einer Kapitallebensversicherung stirbt, hat der BGH entschieden. Mehr zum Thema 'Lebensversicherung'...Mehr zum Thema 'Versicherung'...
Weiterlesen auf: Haufe