«Knöllchen-Horst» vor dem BVerfG abgeblitzt – 1.000 Euro Strafgebühr
Auf seinen Streifzügen durch die Justiz hat «Knöllchen-Horst» auch das höchste deutsche Gericht beschäftigt: Der Frührentner, der das Anzeigen von Falschparkern zu seinem Lebensinhalt gemacht hat, fand aber kein Verständnis beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde von «Knöllchen-Horst» erst gar nicht an und brummten ihm eine Missbrauchsgebühr von 1.000 Euro auf. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am 05.02.2015 einen entsprechenden Bericht des NDR. Weiterlesen
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