Kein Verzicht auf die Betriebsrente bei fristloser Kündigung
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer gerade im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen oder ermöglichen, sich stillschweigend mit dem Arbeitgeber über die Modalitäten des Ausscheidens einigen. Dabei steht auch immer die Betriebsrente im Fokus einer Vereinbarung. Doch kann der Arbeitnehmer wirklich wirksam auf eine schon erdiente Betriebsrente verzichten. Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall (BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13) und setzt damit seine bisherige Rechtsprechung fort.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de