(Kein) Verkehrsunfall: Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Unfall mit rollendem Einkaufswagen nicht zahlen
Beschädigt ein rollender Einkaufwagen ein parkendes Fahrzeug auf einem Supermarkt-Parkplatz, handelt es sich um keinen Verkehrsunfall. Daher haftet nur derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat und nicht dessen Kfz-Haftpflichversicherung. Die haftet nur bei vom versicherten Fahrzeug ausgehenden Gefahren. Mehr zum Thema 'Kfz-Versicherung'...Mehr zum Thema 'Kfz-Haftpflichtversicherung'...Mehr zum Thema 'Verkehrsunfall'...
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