Kein Kündigungsrecht: Sparkassen drängen Kunden rechtswidrig aus hochverzinslichen Sparverträgen
In der Vergangenheit geschlossene hochverzinsliche Sparverträge sind auch einzuhalten sind, wenn sie für die Bank unattraktiv werden. Daran hat das LG Ulm die Sparkasse Ulm erinnert und so Tausenden von Sparern den Rücken gestärkt. Von solchen (Bau-)Sparverträgen würden sich viele Banken angesichts des unterirdischen Zinsniveaus gerne trennen und bemühen haltlose Kündigungsrechte. Mehr zum Thema 'Zinsen'...Mehr zum Thema 'Vertrag'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Unwirksamkeit'...
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