Hartz-IV-Empfänger bekommt Tilgungsraten für eigene Immobilie erstattet
Ein Hartz-IV-Empfänger mit Eigenheim darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn er zur Miete wohnt. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat entschieden, dass in Ausnahmefällen die ARGE auch die Tilgungsraten eines Immobilienkredits übernehmen muss. Zwar sind die Schuldzinsen für den Finanzierungskredit bei Eigenheimbesitzern Bestandteil der Hartz-IV-Leistungen. Tilgungsraten werden jedoch nicht von der ARGE übernommen. Ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger hatte dagegen weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de