Gesetzesänderung: Datenschutzbeauftragte untersteht ab 2016 nicht mehr dem Innenminister
Die Bundesdatenschutzbeauftragte kann künftig freier als bislang agieren, denn ab dem nächsten Jahr ist sie nicht mehr dem Bundesinnenministerium unterstellt. Der Bundesrats hat dem Gesetz zugestimmt, das die Dienstaufsicht des Ministeriums beendet. Die personelle und finanzielle Ausstattung der Behörde wird aber nicht verbessert. Mehr zum Thema 'Datenschutz'...Mehr zum Thema 'Datenschutzbeauftragter'...
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