Der nicht bewiesene Stinkefinger - 500 Euro Ordnungsgeld "gespart"
Mit dem Zeigen eines sog. "Stinkefingers" verstößt ein Antragsgegner gegen die im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens eingegangene Verpflichtung, jegliche Kontaktaufnahme zum Antragsteller zu unterlassen. Im vorliegenden Fall konnte der "Stinkefinger" aber nicht nachgewiesen werden.
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