Bundesgerichtshof bestätigt Überschussbeteiligung der Allianz
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist die Klage eines Allianz-Kunden im Revisionsverfahren ab. Der Kunde hatte moniert, die Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven, die bei Ablauf seiner Lebensversicherung gezahlt worden sei, sei zu niedrig ausgefallen.
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