BGH: Ausschluss "ernstliche Erkrankung" in Kreditversicherung unwirksam
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die "ernstliche Erkrankungen" ausschließt, ist intransparent und daher unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, 10.12.2014 - IV ZR289/13) im jüngst veröffentlichen Fall einer Ratenschutz-Versicherung entschieden.
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