BFH: Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem «Zweitmarkt» entsprechend einem Einzelunternehmer
Der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft, der im Hinblick auf stille Reserven in Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einen Kaufpreis über dem Buchwert des übernommenen Kapitalkontos zahlt, hat den Mehrpreis als Anschaffungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter so abzuschreiben, als hätte er die Güter in diesem Zeitpunkt als Einzelunternehmer erworben. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 20.11.2014, Az.: IV R 1/11). Weiterlesen
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