Bafin und Geldanlage: Anleger dürfen Akten einsehen
Mit dem Verweis auf ein laufendes Verfahren schmettert die Bafin Anträge auf Akteneinsicht bislang schnell ab. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zugunsten der Anleger gesprochen.
Weiterlesen auf: Handelsblatt