AG München zur Kfz-Haftpflicht: Kollision mit rollendem Einkaufswagen kein Verkehrsunfall
Ein Zusammenstoß zwischen einem rollenden Einkaufswagen und einem parkenden Auto gilt nicht als Verkehrsunfall und ist damit kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Vielmehr muss derjenige für den Schaden zahlen, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des AG München hervor.
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