Wann die Gemeinde für Schaden durch Straßenbäume haftet
Grundsätzlich genügt eine in angemessenen Abständen ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung von Straßenbäumen. Gibt es konkrete Anhaltspunkte für eine ungenügende Stabilität des Baumes, ist eine intensivere fachmännische Untersuchung vorzunehmen. Versäumt die Gemeinde diese, haftet sie für durch herabfallende Äste verursachte Schäden an einem Pkw.
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