Versicherungsschutz: Wann darf die Unfallversicherung die Leistungen wegen Vorerkrankungen kürzen?
Eine Unfallversicherung wollte ihrem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung kürzen, weil er angeblich schon vor dem Unfall erheblich gesundheitlich beeinträchtigt war. Doch für das Vorliegen einer mitwirkenden Krankheit oder eines mitwirkenden Gebrechens gilt der Strengebeweis. Den muss die Versicherung erst Mal erbringen, um die Invalidenrente kürzen zu können. Mehr zum Thema 'Unfallversicherung'...
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