Verkehrsunfall: Wer rückwärts fährt, muss besonders vorsichtig sein - auch auf dem Parkplatz
Wenn es auf Parkplätzen kracht, kommt es oft zu einer Haftungsteilung. Doch wer beim rückwärts Ausparken nicht besonders vorsichtig zu Werke geht, den kann auch schon mal eine Alleinschuld treffen, zeigt ein aktuelles Urteil. Mehr zum Thema 'Verkehrsunfall'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...
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