Verkehrsrecht 2015: Kennzeichen to go und das neue Blitzen
Wie eine Telefonnummer kann man künftig auch sein Kennzeichen mitnehmen, sogar in eine andere Stadt. Abmelden kann man sein Auto bald online und Elektrofahrzeuge sollen eigene Parkplätze bekommen. Eher unausgegoren wirkt dagegen ein Modellversuch des Landes Niedersachsen, das Geschwindigkeitsübertretungen künftig über eine längere Strecke ermitteln will, meint Adolf Rebler.
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