Urteil zur Verkehrssicherungspflicht eines Kart-Bahn-Betreibers
Während der Fahrt löste sich der Baumwollschal einer Kart-Fahrerin und wickelte sich um die Hinterachse des Karts. Die Kart-Fahrerin erlitt hierdurch lebensbedrohliche Verletzungen. Das OLG Oldenburg befasst sich in seinem Urteil (14 U 37/14) mit der Verkehrssicherungspflicht des Kart-Bahn-Betreibers.
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