Urteil: Hartz-IV-Leistungen zur Eigenheimfinanzierung
Bewohnt ein Hilfebedürftiger ein Eigenheim und der Kredit ist noch nicht abbezahlt, können auch Schuldzinsen, im Regelfall jedoch nicht die Tilgungsraten übernommen werden. In Ausnahmefällen sind Leistungen auch als Zuschuss für Tilgungsraten zu gewähren.
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