Urteil des OLG Hamm: Trotz Makler: Versicherer dürfen eigene Kundenbetreuer nennen
Auch wenn der Kunde von einem Makler betreut wird, darf ein Versicherer auf Briefen eigene Mitarbeiter als Ansprechpartner für den Kundenservice angeben. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht Hamm.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT.COM