Urteil Auffahrunfall - Mithaftung von 30% bei grundlosem Abbremsen
Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug völlig grundlos abbremst, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und haftet für einen daraus entstandenen Schaden mit 30 Prozent, so das Urteil des Amtsgerichts München (Az. 345 C 22960/13).
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