Rentenberechnung: Allgemeiner Rentenwert (Ost) verstößt auch 2014 nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
Bei der Rentenberechnung dürfen unverändert verschiedene Rentenwerte angewendet werden. Die ungleichen Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern rechtfertigen auch 2014 die Rentenwerte Ost bzw. West. Damit ist die Regelung nicht gleichheits- und damit grundgesetzwidrig. Mehr zum Thema 'Rente'...Mehr zum Thema 'Gleichheitsgrundsatz'...Mehr zum Thema 'Rentenberechnung'...
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