PKV: Krankenversicherung muss Folgen von Alterssichtigkeit nicht erstatten
PKV: Die sogenannte Alterssichtigkeit ist nach Einschätzung des Amtsgerichtes München nicht als Krankheit zu werten, sondern als Folge des natürlichen Alterungsprozesses. Deshalb müssen in der Regel private Krankenversicherungen nicht für Folgeerscheinungen zahlen, sofern es nicht im Vertrag anders vereinbart ist. Ein Mann aus München bekam trotzdem die Kosten für teure Linsen anteilig erstattet, weil sie neben der Alterssichtigkeit auch zur Behandlung eines Grauen Stars dienten (Az 121 C weiterlesen
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