PKV: Arztrechnung muss von privat Krankenversicherten geprüft werden
PKV: Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, die an ihre Versicherung eingereichten Arztrechnungen vorher auf Plausibilität zu prüfen. Wurden von dem Arzt Behandlungen abgerechnet, die tatsächlich gar nicht erbracht wurden, darf die Versicherung vom Versicherten die Erstattungsleistungen zurückverlangen. Keine Rolle spielt es hierbei, ob die Versicherten als Laie überhaupt die Behandlung beurteilen können. Darauf hat das Amtsgerichts München bestanden (Urteil von 04.07.2013, AZ. 282 weiterlesen
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