OLG Karlsruhe: Anpassungsklausel in Krankentagegeldversicherung zulasten des Versicherten bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Krankentagegeldversicherung, nach der der Anspruch auf Krankentagegeld der Höhe nach an den jeweiligen Verdienst des Versicherten angepasst werden darf, kann unwirksam sein. Das gilt laut Oberlandesgericht Karlsruhe unter anderem dann, wenn die Klausel es den Versicherern ermöglicht, die Tagegeldhöhe auch dann herabzusetzen, wenn der Versicherte bereits erkrankt ist und Tagegeldansprüche geltend macht. Denn dies laufe dem Zweck der Versicherung entgegen, weil der Versicherte sich ja gerade gegen krankheitsbedingte Einkommensverluste habe schützen wollen. Das OLG hat gegen sein Urteil vom 09.12.2014 (Az.: 9a U 15/14) die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Weiterlesen
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