OLG Hamm: Versicherungsmakler können Versicherern Angabe eigener Ansprechpartner nicht untersagen
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage mehrerer Versicherungsmakler zurückgewiesen, die einem Versicherungsunternehmen bei Androhung von Ordnungsmitteln untersagen lassen wollten, in Korrespondenz mit Versicherungsnehmern andere Ansprechpartner als die von den Versicherungsnehmern beauftragten Makler zu benennen. Dies teilte die Kanzlei Schlüter Graf Rechtsanwälte aus Dortmund am 12.01.2015 mit. Anders als noch das Landgericht Dortmund als Vorinstanz sowie verschiedene andere Landgerichte und das OLG München hat das OLG Hamm dem Eingriff in die Gestaltung der Schreiben von Versicherungen eine Absage erteilt. Weiterlesen
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