OLG Hamm: Schadenersatzanspruch wegen Altersdiskriminierung innerhalb zweimonatiger Ausschlussfrist des AGG geltend zu machen
Ein Polizeibeamter, der meint, aufgrund unrechtmäßiger gesetzlicher Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Unrecht vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein, verliert mögliche Schadenersatzansprüche gegen das Land, wenn er die zweimonatige Ausschlussfrist des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) versäumt. Dies zeigt ein vom Oberlandesgericht Hamm entschiedener Fall. Das Urteil vom 03.12.2014 (Az.: 11 U 6/13) ist nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 04/15). Weiterlesen
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