Ohne Brille unterzeichnet: Zur Anfechtung eines Vertragsschlusses
Wer ohne Brille einen Basisvertrag statt eines preisgünstigen Aktionsangebotes unterschreibt (z.B. in einem Fitnessstudio), kann den Vertrag unter Umständen wegen Irrtums anfechten. Beispielsweise wenn er ein Formular unterschreibt, das einen anderen Inhalt hat als besprochen und gedacht.
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