Jahrelange Parkverstöße können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen
Bei andauernden Parkverstößen können Bedenken gegen die Kraftfahreignung entstehen, wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de