Hohe Anforderungen an den Deckungsausschluss bei positiver Kenntnis des Versicherungsfalles
Der Bundesgerichtshof hat eine vor allem für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bedeutsame Entscheidung getroffen, da sie auch für die Kriterien des Deckungsausschlusses der wissentlichen Pflichtverletzung wichtige Leitlinien unterstreicht (BGH, 05.11.2014 - IV ZR 8/13).
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