Haftung bei Bodenverunreinigung durch kontaminiertes Grundwasser
Wird das Erdreich eines Grundstücks in 6 bis 9 Meter Tiefe durch den Austritt von Kerosin aus einer Leitung kontaminiert, liegt darin nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln eine Eigentumsverletzung (OLG Köln, 16.06.2014 - 12 U 44/13). Diese Entscheidung ist auch im Hinblick auf die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung von Bedeutung.
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