Gesetzliche Krankenversicherung mit verändertem Sonderkündigungsrecht
Krankenkasse: In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten seit 1. Januar 2015 veränderte Krankenversicherungsbeiträge. Der Beitragssatz sank von 15,5 Prozent auf jetzt 14,6 Prozent. Jedoch dürfen die Krankenkassen zukünftig einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. Durch die Änderungen gelten ein Sonderkündigungsrecht und gesonderte Regelungen für Rentner. weiterlesen
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