Geblitzt: Nach Aussageverweigerung folgt Fahrtenbuchauflage
Das Führen eines Fahrtenbuchs darf von einem Fahrzeughalter verlangt werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich gewesen ist. Die Halterin habe sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und damit deutlich gemacht, dass sie nicht auskunftswillig ist, obwohl sie Fahrer kenne.
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