EuGH: Pflicht zu Neuberechnung überhöhter Verzugszinsen auf Hypothekendarlehen kann mit Klauselrichtlinie vereinbar sein
Nationale Rechtsvorschriften, wonach die Gerichte verpflichtet sind, Verzugszinsen für Hypothekendarlehen, deren Satz eine bestimmte gesetzliche Zinsschwelle übersteigt, neu berechnen zu lassen, sind mit der Klauselrichtlinie 93/13/EWG vereinbar, sofern die Gerichte die Möglichkeit haben, die Klausel, die solche Zinsen vorschreibt, für missbräuchlich zu halten und sie daher unangewendet zu lassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21.01.2015 in Bezug auf eine spanische Regelung entschieden (Az.: C-482/13, C-484/13, C-485/13 und C-487/13). Weiterlesen
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