EuG versagt Fürstentum Monaco Schutz der Marke Monaco
Das Fürstentum Monaco kann für bestimmte Waren und Dienstleistungen keinen Schutz der Marke Monaco in der Union beanspruchen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union unter Hinweis darauf entschieden, dass der Begriff «Monaco» die geografische Herkunft oder Bestimmung der betreffenden Waren und Dienstleistungen bezeichne und keine Unterscheidungskraft habe. Gegen das Urteil des EuG vom 15.01.2015 (Az.: T-197/13) kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden. Weiterlesen
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